Seminarablauf „Störungen im Bauablauf“
Verzug und Behinderung/Begriffsdefinition
- Voraussetzungen für die Fälligkeit und den Verzug des AN mit der Leistung
- Ausführungs- und Vertragsfristen nach § 5 VOB/B
- Störungen im Bauablauf: Grundsätzliche Einordnung der unterschiedlichen Fallkonstellationen
- Ansprüche des AG bei Verzug des AN mit der Leistung (Vertragsstrafe, Schadensersatz, Kündigung des Bauvertrages aus wichtigem Grund)
Behinderungen aus dem Verantwortungsbereich des AG
- Behinderungen anhand typischer Beispiele
- Anspruch des AN auf Ausführungsfristverlängerung (§ 6 Abs. 2 VOB/B)
- Witterungseinflüsse (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B)
- Inhalt und Form einer Baubehinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/B)
Zur methodischen Vorgehensweise bei der Analyse
- Geplanter Bauablauf 0
- Geänderter Bauablauf 1
- Gestörter Bauablauf 2
- Tatsächlicher Ist-Bauablauf 3
Die terminlichen Folgen gestörter Bauabläufe: Bauzeitänderungen
- Bauzeitverlängerung durch konstruktive Leistungsänderungen
- Bauzeitverlängerung durch Störereignisse
- Gesamtbauzeitänderungen
Mehrkostenansprüche des AN
- Anspruchsgrundlagen (Behinderungsnachtrag gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B, Schadensersatzansprüche gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B, Entschädigungsansprüche gemäß § 642 BGB)
- Voraussetzungen an eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung nach der Rechtsprechung des BGH
Die kostenmäßigen Folgen gestörter Bauabläufe: Mehrkosten
- Leerkosten von Personen und Betriebsmitteln
- Lohn- und Stoffpreisänderung
- Baustelleneinrichtungskosten
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Zusammenstellung der Mehrkosten
Konfliktmanagement
- Außergerichtliche Einigung durch (Zwischen-)Vereinbarungen zu Terminfortschreibung, Beschleunigungen, Vertragsstrafen etc.
- Wirtschaftsmediation
- Anrufung der vorgesetzten Dienststelle gemäß § 18 Abs. 2 VOB/B bei Verträgen mit Behörden
- Schiedsgutachten
- Gerichtsverfahren
- Fragen und abschließende Diskussion
Veranstaltungsort:
MERCURE Hotel Hamburg am Volkspark
Albert-Einstein-Ring 2
22761 Hamburg
| Termin: | 31.März 2015 |
| Zeit: | 9.00 – 17.30 Uhr |
| Seminargebühren: | € 320,00 brutto |
| Anmeldeschluss: | 27.März 2015 |





